Unsere Leistungen
Für alle erbrachten Leistungen erhalten Sie eine detaillierte Rechnung.
Gerne beraten wir Sie persönlich, ob in Ihrem Fall eine Kostenerstattung im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Entlastungspflege in Frage kommt !
Einkaufsdienst
Gemeinsam oder stellvertretend einkaufen, Besorgungen erledigen oder Botengänge machen.
Nach dem Motto - FORDERN UND FÖRDERN-
Ernährung
Gemeinsam oder stellvertretend kochen;
Gemeinsam oder mit Assistenz essen;
Lebensmittel und Vorräte richtig und haltbar lagern;
Haushalt
Ordnung und Sauberkeit im persönlichen Wohnbereich;
Unfallgefahren und Hindernisse
erkennen und optimieren;
kleine Reparaturen und Verschönerungen
im und am Haus durchführen;
Auch mal WEG SCHMEIßEN was nötig ist;
Begleitung mit - FINGERSPITZENGEFÜHL -
Technik Hilfe
KEINE ANGST VOR NEUEN GERÄTEN !
Hilfe und Begleitung bei Kaufentscheidungen;
Einrichten, Einstellen und Erklären
Ansprechpartner für externe Dienstleister
(Kundendienst, Monteure, Handwerker)
Schriftverkehr
Stellvertretend oder Hilfe gebend;
Anträge stellen und bearbeiten;
Sachverhalte erklären und Lösungen suchen;
Wichtiges abheften, archivieren und sortieren;
Termine begleiten:
A - wie Anwalt
bis
Z- wie Zahnarzt
Sozial-Leben
Hobby-Begleitung;
kulturelles Leben mit Unterstützung genießen;
Kontakt zu wichtigen Personen pflegen;
Tages-, Wochenendausflüge organisieren;
Gespräche führen oder nur zuhören;
DA SEIN UND ZEIT HABEN !
Mobilisation
aktive und niederschwellige Bewegungsreize setzen;
Abstimmung und Begleitung von Therapien, Hilfsmittelversorgung und Untersuchungen;
Rundum-Versorgung für ein
positives Lebensgefühl !
Smart-Care
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten, bereits jetzt digitale Anwendungen für ein sicheres Wohnen im Alter nutzen können.
Die Bilder wurden zur Verfügung gestellt von Pixabay und Kampus Production. Vielen Dank !
Möglichkeiten der Rechnungstellung
Steuerermäßigungen:
§ 35a im EStG beschreibt die Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommenssteuer abzusetzen. Auf Rechnungen bis zu 20.000,- € können Sie 20 % (entspricht max. 4.000,- €) steuerlich berücksichtigen.
Entlastungsbetrag:
§45a SGB XI beschreibt das Angebot zur Unterstützung im Alltag:
" Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. ..."
"... Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, wird also nicht mit den anderen Leistungsansprüchen verrechnet. "
Verhinderungspflege:
"Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat." (Auszug Bundesministerium für Gesundheit)
Gerne beraten wir Sie, ob Verhinderungspflege für Sie in Betracht kommt. Auch bei der Antragstellung erhalten Sie von uns die notwendige Unterstützung.